AGB

DecksBerlin – Professioneller DJ- und Eventtechnik-Verleih in Berlin

§ 1 Mietgegenstand

Der Mieter erhält die im Vertrag genannten Geräte in funktionsfähigem Zustand zur zeitlich begrenzten Nutzung. Die Geräte bleiben zu jeder Zeit Eigentum des Vermieters.

§ 2 Identitätsnachweis

Der Mieter muss mindestens 18 Jahre alt sein und bei Übergabe einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung im Original vorzeigen. Zur Identitätsprüfung wird eine Kopie (Foto oder Scan) erstellt und ausschließlich für diesen Zweck gespeichert. Sie wird nach 14 Tagen (spätestens mit endgültiger Klärung offener Ansprüche) gelöscht. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 b & f DSGVO. Keine Weitergabe an Dritte, außer wenn gesetzlich erforderlich (z. B. Polizei, Inkasso). Betroffenenrechte gemäß Art. 15 ff. DSGVO bleiben unberührt.

§ 3 Übergabe & Rückgabe

Die Übergabe und Rücknahme der Geräte erfolgt am vereinbarten Ort laut Mietvertrag. Der Mieter verpflichtet sich, zur vereinbarten Abhol- und Rückgabezeit persönlich vor Ort zu sein und das Equipment vollständig bereitzuhalten. Bei verspäteter oder nicht möglicher Rückgabe ohne vorherige Absprache kann eine Pauschale von 25 € pro angefangener Stunde berechnet werden.

§ 4 Zahlung der Miete

Die Miete ist grundsätzlich im Voraus vollständig zu zahlen, spätestens vor Übergabe der Geräte. Andere Zahlungsvereinbarungen (z. B. bei Mietverlängerung) bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters – z. B. in Textform (E-Mail, SMS, WhatsApp). Zahlungsarten wie Barzahlung oder Vorabüberweisung werden individuell vereinbart oder auf der Website genannt.

§ 5 Reservierung & Anzahlung

Zur verbindlichen Reservierung kann der Vermieter eine Anzahlung verlangen (i. d. R. ca. 20 % des Mietpreises). Diese ist innerhalb von 3 Kalendertagen nach Rechnungserhalt zu leisten – andernfalls erlischt die Reservierung automatisch. Bei fristgerechter Stornierung wird die Anzahlung vollständig erstattet, andernfalls gemäß § 7 mit Stornogebühren verrechnet.

§ 6 Kaution

Der Mieter hinterlegt vor oder bei Übergabe eine Kaution – in bar oder per vereinbarter Zahlungsmethode. Diese dient als Sicherheit für Schäden, Verluste oder fehlendes Zubehör. Wird das Equipment vollständig, pünktlich und augenscheinlich unbeschädigt zurückgegeben, wird die Kaution innerhalb von 7 Kalendertagen auf dem gleichen Zahlungsweg erstattet. Der Vermieter behält sich vor, das Equipment innerhalb von 24 Stunden nach Rückgabe technisch und optisch zu prüfen. Werden dabei Mängel festgestellt, haftet der Mieter auch nachträglich im Rahmen der Kaution. Übersteigt der Schaden die Kautionshöhe, können zusätzliche Forderungen geltend gemacht werden.

§ 7 Stornierung / Rücktritt

Eine Stornierung ist bis 48 Stunden vor Mietbeginn kostenfrei möglich (Eingang per E-Mail, SMS oder Messenger genügt). Bei Absage zwischen 48 und 24 Stunden vor Mietbeginn werden 50 % des Mietpreises berechnet. Bei Absage unter 24 Stunden vor Mietbeginn oder Nichterscheinen wird der volle Mietpreis fällig. Bereits geleistete Zahlungen werden mit den Stornogebühren verrechnet; ein etwaiger Restbetrag wird innerhalb von 7 Tagen erstattet.

§ 8 Nutzung durch Dritte

Das Equipment darf nur vom Mieter selbst oder von durch ihn beaufsichtigten Personen (z. B. andere DJs) verwendet werden. Eine Weitergabe an Dritte – z. B. als eigenständige Vermietung – ist nicht erlaubt. Der Mieter haftet in jedem Fall für Schäden oder Verlust – unabhängig davon, wer das Equipment bedient hat.

§ 9 Sorgfaltspflicht und Umgang mit dem Equipment

Der Mieter verpflichtet sich, das gemietete Equipment sorgfältig, sauber und zweckgebunden zu verwenden. Insbesondere ist Folgendes zu beachten: Der Mieter trägt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Handhabung (z. B. beim Transport, Aufbau und Betrieb). Nach Ende der Nutzung ist das Equipment in sauberem Zustand zurückzugeben. Missachtung dieser Sorgfaltspflicht kann zur vollständigen oder teilweisen Einbehaltung der Kaution führen.

§ 10 Haftung bei Schäden oder Verlust

Der Mieter haftet für alle während der Mietzeit entstandenen Schäden oder Verluste – ausgenommen normaler Verschleiß oder vorher bekannte Mängel. Bei Diebstahl oder Verlust ist der Vermieter sofort zu informieren und Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das Aktenzeichen ist dem Vermieter mitzuteilen. Auch im Schadensfall bleibt der Mieter verpflichtet, das Equipment zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzugeben. Der Vermieter prüft bei Rückgabe die Geräte oberflächlich. Eine technische Prüfung erfolgt innerhalb von 24 Stunden. Wird dabei ein Defekt oder Verlust festgestellt, haftet der Mieter auch nachträglich vollständig.

§ 11 Nicht-Rückgabe / Mietzeitüberschreitung

Wird das Equipment nicht fristgerecht zurückgegeben und ist der Mieter innerhalb von 72 Stunden nicht erreichbar, gilt dies als vorsätzliche Unterschlagung. Der Vermieter behält sich das Recht vor, Strafanzeige gemäß §§ 242, 246 oder 263 StGB zu stellen. Außerdem wird die gesamte Forderung inkl. Neuwert, Nachmiete und Verspätungspauschale an ein Inkassobüro übergeben. Auch bei späterer Rückgabe ist der Mieter zur Zahlung einer zusätzlichen Tagesmiete oder Nutzungsentschädigung verpflichtet.

§ 12 Gerichtsstand & Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Berlin, soweit gesetzlich zulässig. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

§ 13 Salvatorische Klausel

Sollte eine Regelung dieses Vertrages ungültig sein oder werden, bleibt der übrige Vertrag wirksam. Die unwirksame Regelung wird durch eine ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Abschließende Erklärung
Der Mieter bestätigt, die obenstehenden Vertragsbedingungen sowie die Mietgegenstände gemäß Übergabeprotokoll erhalten, gelesen und verstanden zu haben. Die Allgemeinen Mietbedingungen sind Bestandteil dieses Vertrages. Mit ihrer Unterschrift erkennen beide Parteien den Vertrag als verbindlich an.